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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 06.11.2023
- 23 M 53/23 -
Vergleich wirksam, aber nicht vollstreckbar: VG lehnt Zwangsgeldandrohung gegen Möbelhaus Segmüller ab
Keine Vollstreckung mangels Vollstreckungstitel
Im Streit um die Größe eines Möbelhauses der Firma Segmüller in Pulheim hat das Verwaltungsgericht Köln einen Vollstreckungsantrag der Stadt Leverkusen abgelehnt. Ein zwischen der Stadt und Segmüller geschlossener Vergleich zur Begrenzung der Verkaufsfläche sei wirksam, aber nicht vollstreckbar, heißt es in einem Beschluss.
Die Firma Segmüller betreibt das Möbelhaus seit 2017. Gegen die damalige Baugenehmigung, die eine Verkaufsfläche von rund 54.000 Quadratmetern zuließ, klagten die Städte Leverkusen und Bergheim vor dem Verwaltungsgericht Köln. Sie hielten den Einzelhandel in ihren Städten für gefährdet. Die gesetzliche Verpflichtung, die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen, sei verletzt worden. In den Klageverfahren (u.a. 23 K 1609/16) schloss die Firma Segmüller mit beiden Städten einen
Mangels Vollstreckungstitel keine Vollstreckung
Nachdem die Firma Segmüller eine Pressemitteilung mit dem Titel "Grünes Licht für die Erweiterung der Ausstellungsfläche für Segmüller in Pulheim" herausgegeben hatte, in der es hieß, die Erweiterung auf 38.000 Quadratmeter solle "zügig umgesetzt werden", stellte die Stadt Leverkusen einen Antrag auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33440
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