Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 09.02.2012
- 26 K 5534/10 -
Klage eines beim Kundus-Angriff verletzten Lkw-Fahrers unzulässig
Fahrer war als Zivilist nicht Ziel des Angriffs sondern nur zufälliges Opfer
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines beim Kundus-Angriff verletzten Lkw-Fahrers abgewiesen, mit der dieser festgestellt wissen wollte, dass der von Bundeswehroberst Georg Klein im September 2009 angeordnete Bombenabwurf auf zwei Tanklastwagen rechtswidrig war.
Im zugrunde liegenden Fall veranlasste Oberst Klein als militärischer Leiter des Provinz-Wiederaufbauteams in Kundus/Afghanistan in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 einen Luftangriff auf zwei Tanklastwagen, die von bewaffneten Taliban entführt worden waren und auf einer Sandbank im Fluss Kundus feststeckten. Dieser Luftschlag führte zu einer Vielzahl von Todesopfern.
Lkw-Fahrer klagt vor Gerichten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Angriffs sowie auf Schadensersatz
Der Kläger fuhr einen jener beiden Tanklastwagen. Der Kläger begehrt mit seiner Klage beim Verwaltungsgericht Köln die Feststellung, dass der Luftangriff
Kläger fehlt erforderliche Feststellungsinteresse
Nach Auffassung des Gerichts ist die verwaltungsgerichtliche Klage nicht zulässig, weil dem Kläger das erforderliche
Verwaltungsgericht verweist hinsichtlich Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen auf Zuständigkeit des Zivilgerichts
Ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13016
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13016
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.