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Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 24.04.2018
- 1 A 94/15 MD -
Stadt muss Grundstückseigentümern Kosten für Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erstatten
Befall von Eichen mit Eichenprozessionsspinnern stellt keine vom Grundstück ausgehende unmittelbare Gefahr dar
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass eine Stadt dazu verpflichtet ist, Grundstückseigentümern die Kosten für Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zu erstatten.
Im zugrunde liegenden Verfahren stritten die Beteiligten darum, ob ein
VG verneint ordnungsrechtliche Haftung des Grundstückseigentümers
Das Verwaltungsgericht Magdeburg gab dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg/ra-online
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Dokument-Nr. 25835
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