Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 17.05.2011
- 1 L 219/11.MZ -
VG Mainz: Verlust waffenrechtlicher Erlaubnis und Jagdschein bei weinrechtlicher Straftat
Waffenrechtliche Erlaubnis und Jagdschein kann als Folge von Straftaten ohne Bezug zu Waffen oder Gewalt entzogen werden
Ein Waffen- und Jagdscheinbesitzer, der wegen einer weinrechtlichen Straftat verurteilt worden ist, muss damit rechnen, dass ihm mit sofortiger Wirkung seine waffenrechtlichen Erlaubnisse für die Waffen widerrufen und sein Jagdschein für ungültig erklärt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Im vorliegenden Fall ist der Antragsteller Sportschütze und besaß seit vielen Jahren eine waffenrechtliche Erlaubnis und einen
Für Antragsteller Verfügungen unverhältnismäßig
Mit dem Ziel, den Sofortvollzug der Verfügungen zu stoppen, wandte sich der Antragsteller an das Verwaltungsgericht. Es sei unverhältnismäßig, ihm seine beiden Berechtigungen allein wegen seines weinrechtlichen Vergehens zu entziehen.
Erlaubniswiderruf bereits bei Verurteilung zu 60 Tagessätzen möglich
Der Sofortvollzug der Verfügungen wurde vom Gericht jedoch bestätigt. Der
Straftat ohne Bezug zu Waffen irrelevant
Dass dessen Straftat keinen Bezug zu
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
- Wegen Betrugs vorbestrafter Jäger muss Waffenbesitzkarte abgeben
(Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 15.03.2006
[Aktenzeichen: 3 L 149/06 ]) - Waffenerlaubnis - Widerruf nach Verhängung einer Freiheitsstrafe ein Muss
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.10.2007
[Aktenzeichen: 1 L 582/07.MZ])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11642
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11642
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.