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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Jagdschein“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 21.03.2024
- 4 A 106/23 -

Verwaltungsgericht weist Klage auf Erteilung eines Jagdscheins ab

Gefahr der missbräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung zu hoch

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage eines Mannes auf Erteilung eines Drei-Jahres-Jagdscheins für die Jagdjahre 2022/2023 bis 2024/2025 gegen den Landkreis Osnabrück wegen mangelnder Zuverlässigkeit abgewiesen. Hintergrund ist eine Straftat aus dem Jahre 2005.

Der Kläger war Inhaber eines bis März 2005 gültigen Jagdscheins und einer Waffenbesitzkarte. In dieser waren zuletzt eine Kurzwaffe (Pistole Walther 9 mm) und drei Langwaffen eingetragen. Mit der Pistole beging der Kläger am 14. Januar 2005 eine gefährliche Körperverletzung, für die er vom Landgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahre verurteilt wurde. Die Tatwaffe nebst Munition wurden in diesem Zusammenhang eingezogen. 2016 beantragte der Kläger die (Wieder-)Erteilung eines Drei-Jahres-Jagdscheins für die Jagdjahre 2016 bis 2018. Nach Ablehnung durch den Landkreis Osnabrück verpflichtete die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.12.2020
- 7 B 11/20 -

Einziehung des Jagdscheins wegen Verwendung unbrauchbarer Jagdhunde bei Drückjagd

Unmöglichkeit der fachgerechten Nachsuche wegen unbrauchbarer Jagdhunde

Verwendet ein Jagdleiter für eine Drückjagd unbrauchbare Jagdhunde und ist daher eine fachgerechte Nachsuche nicht möglich, rechtfertigt dies die Entziehung des Jagdscheins mit sofortiger Wirkung. Das Bestehen einer Brauch­barkeits­prüfung bzw. einer gleichgestellten Prüfung ist Voraussetzung für die Brauchbarkeit eines Jagdhundes. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem in Schleswig-Holstein wohnhaftem Jäger wurde im November 2020 mit sofortiger Wirkung der Jagdschein entzogen. Die zuständige Behörde warf dem Jäger vor, dass er als Jagdleiter im Rahmen einer Drückjagd keine brauchbaren Jagdhunde verwendet habe. Dies habe zur Folge gehabt, dass ein angeschossenes Tier nicht mehr auffindbar war und ein... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 19.12.2019
- 10 K 6804/19 -

Schüsse auf Haustauben können Widerruf von Waffenbesitzkarten rechtfertigen

Abfeuern eines Gewehres auch mit Platzpatronen in Wohngebiet unzulässig

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass bei einem Waffenbesitzer, der in einem Wohngebiet auf Tauben schießt, die Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit widerrufen und der Jagdschein für ungültig erklärt werden darf.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich der Antragsteller mit einem Eilantrag gegen eine waffenrechtliche Verfügung des zuständigen Landratsamts, mit der seine Waffenbesitzkarten wegen Unzuverlässigkeit widerrufen wurden und sein Jagdschein für ungültig erklärt wurde. Seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ergebe sich daraus, dass er seit Jahren regelmäßig mit einem Gewehr durch das... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.12.2018
- 5 K 2031/18 E -

Kosten eines Jagdscheins können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden

Erwerb eines Jagdscheins keine unmittelbare Voraussetzung für Berufsausübung

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine angestellte Landschaftsökologin die Aufwendungen für eine Jägerprüfung nicht steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war als Landschaftsökologin tätig. Im Streitjahr legte sie die Jägerprüfung ab. Die Aufwendungen für den Erwerb des Jagdscheins in Höhe von knapp 3.000 Euro machte sie in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Hierzu legte die Klägerin eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vor, wonach es sich bei der Jägerprüfung um... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 20.09.2018
- 2 K 11388/17.TR -

Waffenrechtliche Eignung bei Cannabis-Patient nicht gegeben

Konstantes psychisches Zustandsbild bei regelmäßigem Cannabiskonsum nicht erreichbar

Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit erfordert die Feststellung einer dauerhaften permanenten persönlichen Eignung, die bei der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten mit cannabinoiden Stoffen nicht bejaht werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls beantragte nach Bestehen der Jägerprüfung die Erteilung eines Drei-Jahres-Jagdscheines bei der zuständigen Jagdbehörde des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Diese lehnte die Erteilung des Jagdscheines im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass der ärztlich verordnete regelmäßige Cannabiskonsum die Annahme rechtfertige, dass der Kläger die... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.01.2018
- 21 CS 17.1521 -

Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins auch bei medizinisch indiziertem Cannabiskonsum gerechtfertigt

Vorsichtiger und sachgemäßer Umgang mit Waffen oder Munition nicht sichergestellt

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass ein vorsichtiger und sachgemäßer Umgang mit Waffen oder Munition bei täglich mehrfacher Inhalation von Cannabisblüten - auch bei ärztlicher Verordnung - nicht sichergestellt werden kann und der Widerruf der Waffenbesitzkarte und die Einziehung des Jagdscheins eines Waffenbesitzers und Jägers gerechtfertigt ist.

In dem zugrunde liegenden Eilverfahren wandte sich ein Waffenbesitzer und Jäger gegen den vom Landratsamt Miesbach verfügten Widerruf seiner Waffenbesitzkarte und die Einziehung seines Jagdscheins aufgrund medizinisch indizierten Dauerkonsums von Cannabis.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde des Antragstellers gegen einen entsprechenden Eilbeschluss... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 09.05.2017
- 1 K 770/16.KO -

Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einzug des Jagdscheins nach Verurteilung wegen Nachstellens rechtmäßig

Erforderliche Zuverlässigkeit zum Besitz von Waffen nach Verurteilung zu Freiheitsstrafe nicht mehr gegeben

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Jäger nach einer Verurteilung wegen Nachstellens zu Recht die Waffenbesitzkarte widerrufen und der Jagdschein entzogen werden darf. Das Gericht verwies darauf, dass bei einer Person, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, unwiderlegbar die waffen- und jagdrechtliche Unzuverlässigkeit vermutet wird.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Jäger, ist Inhaber einer Waffenbesitzkarte, in der eine halbautomatische Pistole, ein Revolver, drei Repetierbüchsen und eine Doppelflinte eingetragen sind. Er wurde wegen vorsätzlicher Nachstellung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er zusammen mit einem Mittäter ein Ehepaar über einen Zeitraum von mehr als einem... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 08.02.2016
- 6 B 56/15, 6 B 57/15 und 6 B 58/15 -

Mutmaßliches Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC Osnabrück muss Waffenbesitzkarte, Waffenschein und Jagdschein abgeben

Mitgliedschaft in gewaltbereitem Rockerclub zur Annahme der Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn ausreichend

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass die Entziehung des Waffenscheins, der Waffenbesitzkarte sowie des Jagdscheins eines mutmaßlichen Mitglieds des gewaltbereiten Motorradclubs "Gremium MC Osnabrück" zulässig ist.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist langjähriges Mitglied in einem Sportschützenclub, Inhaber eines Jagdscheins und im Besitz von zwei Kurz- und fünf Langwaffen, für die er eine Waffenbesitzkarte besitzt. Seit 2012 verfügte er zudem über die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Waffen- oder strafrechtlich ist er bisher nicht in Erscheinung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 28.08.2015
- 8 K 969/15 u.a. -

Jagdabgabe verfassungsgemäß

Sonderabgaben auch nach Neuregelung der jagdrechtlichen Vorschriften gerechtfertigt

Die nach den jagdrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen von den Inhabern von Jagdscheinen erhobene Jagdabgabe ist verfassungsgemäß. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und wies damit Klagen von Jagdscheininhabern ab.

Nach § 57 Landesjagdgesetz wird von Jagdscheininhabern eine Jagdabgabe in Höhe von 45 Euro pro Jagdjahr erhoben. Aus dem Abgabeaufkommen soll das Jagdwesen gefördert und weiterentwickelt werden. Gegen die Heranziehung zur Jagdabgabe hatten schon vor einigen Jahren einzelne Jagdscheininhaber verwaltungsgerichtliche Klagen mit der Begründung erhoben, dass die Jagdabgabe verfassungswidrig... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 23.06.2015
- 8 K 2615/14 und 8 K 3010/14 -

Jäger darf Waffe nur unmittelbar vor der Jagd in seinem Fahrzeug aufbewahren

Lagerung der Jagdwaffen im Fahrzeug über längeren Zeitraum stellt Verstoß gegen waffenrechtliche Dienstvorschriften dar

Ein Forstdirektor und Jäger darf seine Waffe nur unmittelbar vor der Jagd in seinem Auto transportieren. Lagert der Jäger seine Waffe in seinem Fahrzeug und begibt sich zunächst zu anderen Dienstgeschäften, ist ein Widerruf seiner Waffenbesitzkarten sowie die Ungültigkeits­erklärung und Einziehung seines Jagdscheines daher als rechtmäßig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden hervor.

Dem Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde vorgeworfen, ein geladenes Gewehr unverdeckt auf der Rückbank seines unverschlossenen Kraftfahrzeuges deponiert zu haben.Das Verwaltungsgericht Minden sah diesen Vorwurf nach der erfolgter Beweisaufnahme überwiegend als nicht erwiesen an. Der Kläger sei gleichwohl als waffen- bzw. jagdrechtlich unzuverlässig anzusehen.... Lesen Sie mehr