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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.12.2015
- 3 L 1482/15.MZ -
Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark eines Handwerksbetriebs unverhältnismäßig
Maßnahme nur bei zu erwartenden unaufklärbaren Verkehrsverfehlungen auch mit anderen Fahrzeugen des Fuhrparks zulässig
Einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs für das Fahrzeug auferlegt werden, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde. Eine Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters ist nur dann zulässig, wenn unaufklärbare Verkehrsverfehlungen auch mit den anderen Fahrzeugen zu befürchten sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Inhaberin eines in Form einer GmbH organisierten Handwerksbetriebs und hält hierfür sechs Fahrzeuge. Mit einem Betriebsfahrzeug wurde eine erhebliche
Fahrtenbuchauflage für einzelnes Fahrzeug zulässig
Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag hinsichtlich des Fahrtenbuchs für das Fahrzeug, mit dem der
Fahrtenbuchauflage für übrige Kraftfahrzeuge unzulässig
Der Eilantrag sei jedoch hinsichtlich der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
- Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark bei Verkehrsverstoß mit nur einem Fahrzeug
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.05.2012
[Aktenzeichen: 3 L 298/12.MZ]) - VG Berlin: Fahrtenbuchauflage für Fuhrpark eines häuslichen Pflegedienstes zulässig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 05.04.2011
[Aktenzeichen: VG 11 K 128.11]) - Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 22.01.2015
[Aktenzeichen: 3 L 22/15.NW])
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Dokument-Nr. 21960
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