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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrtenbuch“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.03.2022
- 3 L 68/22.MZ -
Fahrtenbuchauflage trotz zugegebenen Verkehrsverstoßes
Führen eines Fahrtenbuchs bei nicht möglicher Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zulässig
Das Führen eines Fahrtenbuchs kann auch dann angeordnet werden, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs angegeben hat, den Verkehrsverstoß selbst begangen zu haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Mit dem Fahrzeug des Antragstellers wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer Ortschaft um (bereinigt) 28 km/h überschritten. Der Antragsteller sandte den ihm dazu von der Bußgeldbehörde zugeleiteten Anhörungsbogen mit der Angabe zurück "Ich gebe die Zuwiderhandlung zu". Der nachfolgende Abgleich des Fahrerfotos mit dem bei der Meldebehörde betreffend den Antragsteller hinterlegten Ausweisfoto ließ die Bußgeldbehörde jedoch mit Blick auf das abweichende äußere Erscheinungsbild der beiden abgebildeten Personen zu der Überzeugung gelangen, dass der Antragsteller bei der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht der Fahrer des Kraftfahrzeugs gewesen sein könne. ... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 12.03.2019
- 11 CS 18.2476 -
Zulässigkeit einer Fahrtenbuchauflage auch nach Verkauf des Tatfahrzeugs
Für Fahrtenbuchauflage ist Haltereigenschaft zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes maßgeblich
Eine Fahrtenbuchauflage gegen einen Fahrzeughalter ist auch dann möglich, wenn das Tatfahrzeug zwischenzeitlich verkauft wurde. Denn für die Fahrtenbuchauflage ist die Haltereigenschaft zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes maßgeblich. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde mit einem Pkw im April 2018 ein Geschwindigkeitsverstoß begangen. Da auf dem Blitzerfoto der Fahrer nicht erkenntlich war und die Halterin den Pkw die Aussage darüber verweigerte, wer aus ihrer Familie den Pkw zum Tatzeitpunkt fuhr, wurde im Juli 2018 eine Fahrtenbuchauflage erlassen. Dagegen wehrte sich die Fahrzeughalterin mit einem Eilantrag.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 10.12.2019
- 4 K 773/19.KO -
Bußgeldbehörde darf Verfahren nicht vorschnell einstellen und Fahrzeughalter Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen
Strenge Anforderungen an Fahrtenbuchauflage
Teilt ein Fahrzeughalter mit, dass nicht er, sondern einer seiner beiden Zwillingssöhne einen Geschwindigkeitsverstoß mit seinem Fahrzeug begangen habe, und macht er im Übrigen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, darf die Bußgeldbehörde das Verfahren nicht vorschnell einstellen und dem Halter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Vielmehr muss die Behörde zunächst die Söhne des Halters befragen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde mit dem Kraftrad des Klägers am 13. Juli 2018 innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 33 km/h überschritten. Auf den in der Verwaltungsakte befindlichen Radarfotos ist das Gesicht des Fahrers aufgrund des Motorradhelms nicht zu erkennen. In dem sich anschließenden Bußgeldverfahren teilte der Kläger der Bußgeldstelle mit, dass... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 08.11.2019
- 3 L 1039/19.MZ -
Fahrtenbuchauflage für 15 Monate bei nicht möglicher Feststellung des Fahrzeugführers nach Verkehrsverstoß rechtmäßig
Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs soll Ahndung eines künftigen Verkehrsverstoßes ohne Schwierigkeiten ermöglichen
Das Führen eines Fahrtenbuchs kann gegenüber einem Fahrzeughalter angeordnet werden, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Zur Abwendung der Anordnung genügt es nicht, wenn der Halter nach dem Verkehrsverstoß den Erhalt des Anhörungsbogens der Bußgeldstelle bestreitet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit einem auf den Antragsteller zugelassenen Pkw wurde außerhalb einer Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um (bereinigt) 34 km/h überschritten. Zur Ermittlung des verantwortlichen Fahrers suchte die Polizeibehörde u.a. den Fahrzeughalter mehrfach erfolglos zu Hause auf, befragte Nachbarn zu dem bei der Verkehrskontrolle... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 10.07.2019
- 7 K 2862/17 E -
Fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines Pkw kann nicht durch nachträgliche Auflistung nachgewiesen werden
Nachträgliche Auflistung genügten nicht Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die für Zwecke des § 7 g EStG erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines PKW nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen nachgewiesen werden kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der als Rechtsanwalt tätige Kläger bildete für die geplante Anschaffung von Pkws in den Streitjahren 2009 und 2013 Investitionsabzugsbeträge nach § 7 g Abs. 1 EStG. Tatsächlich schaffte er innerhalb der Reinvestitionsfristen jeweils gebrauchte Audi Q5 an. Da er keine Fahrtenbücher führte, ermittelte er die Privatnutzung nach der 1 %-Methode.... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.11.2017
- 5 K 1391/15 -
FG zur betrieblichen und privaten Nutzung eines Maserati
Anteil der privaten und betrieblichen Nutzung nur durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweisbar
Ein Arbeitnehmer muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, damit der als Arbeitslohn anzusetzende geldwerte Vorteil für die private Nutzung des überlassenen Geschäftswagens nicht nach der sog. 1 %-Regelung ("Nutzungspauschale"), sondern nach dem Anteil der im Fahrtenbuch aufgezeichneten Privatfahrten zu ermitteln ist. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Im vorliegenden Fall war der Kläger bei einer GmbH beschäftigt und durfte den von der GmbH geleasten Maserati (Listenpreis 116.000,- €) auch für private Zwecke nutzen. Der Kläger führte zwar ein Fahrtenbuch, in dem er die beruflich und die privat gefahrenen Kilometer aufzeichnete. Das Fahrtenbuch war nach Auffassung des beklagten Finanzamtes allerdings nicht ordnungsgemäß. Daher wurde... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 16.04.2015
- 11 ZB 15.171 -
Ohne Hinweis des Fahrzeughalters ist Behörde nicht zur Internetrecherche vor Anordnung einer Fahrtenbuchauflage verpflichtet
Internetrecherche regelmäßig keine angemessene und zumutbare Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung
Behörden sind grundsätzlich nicht verpflichtet vor Anordnung einer Fahrtenbuchauflage eine Internetrecherche zwecks Identifizierung des Fahrers vorzunehmen, wenn der Fahrzeughalter eine Mitwirkung verweigert und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen. Eine Internetrecherche stellt regelmäßig keine angemessene und zumutbare Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Februar 2014 ein Firmenfahrzeug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Da der Geschäftsführer der GmbH eine Mitwirkung zur Identifizierung des Fahrers des Fahrzeugs verweigerte, wurde im Juli 2014 gegen die GmbH die Führung eines Fahrtenbuchs für sechs Monate angeordnet. Die GmbH hielt dies für unzulässig und klagte daher gegen die... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.11.2016
- VI R 2/15 und VI R 49/14 -
Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil
Auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers sind bei Anwendung der 1 %-Regelung steuerlich zu berücksichtigen
Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Dies entschied der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen zur Kfz-Nutzung für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Der Bundesfinanzhof modifizierte dabei seine Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen insoweit, als nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne (individuelle) Kosten - entgegen der Auffassung der Finanzbehörden - des Arbeitnehmers bei Anwendung der sogenannten 1 %-Regelung steuerlich zu berücksichtigen sind.
Im ersten Fall (Az: VI R 2/15) hatten sich der Kläger und sein Arbeitgeber die Kosten des Dienstwagens, den der Kläger auch für private Zwecke nutzen durfte, geteilt. Der Kläger trug sämtliche Kraftstoffkosten (ca. 5.600 Euro). Die übrigen Pkw-Kosten übernahm der Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung wurde nach der 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 05.07.2016
- 3 L 519/16.NW -
Zeugnisverweigerungsrecht im Ordnungswidrigkeitenverfahren schützt nicht vor Fahrtenbuch
Schwerwiegender Verkehrsverstoß und verweigerte Mitwirkung bei Ermittlung des Fahrers rechtfertigen Fahrtenbuchauflage
Eine Fahrtenbuchauflage für ein Kraftfahrzeug für die Dauer von 12 Monaten ist rechtmäßig, wenn mit dem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft um 23 km/h überschritten wurde und der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mitgewirkt hat. Der Halter des Fahrzeugs kann dagegen nicht einwenden, die Fahrtenbuchauflage sei unzulässig, weil er sich in dem vorangegangenen Ordnungswidrigkeitsverfahren auf ein Zeugnisverweigerungsrecht habe berufen dürfen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Der im Landkreis Germersheim wohnhafte Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist Halter eines Kraftfahrzeugs. Mit diesem wurde am 9. Januar 2016 um 21.05 Uhr in der Innenstadt von Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft um mindestens 23 km/h überschritten. Der Verstoß wurde auf einem Lichtbild dokumentiert. Darauf ist eine... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.12.2015
- 3 L 1482/15.MZ -
Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark eines Handwerksbetriebs unverhältnismäßig
Maßnahme nur bei zu erwartenden unaufklärbaren Verkehrsverfehlungen auch mit anderen Fahrzeugen des Fuhrparks zulässig
Einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs für das Fahrzeug auferlegt werden, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde. Eine Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters ist nur dann zulässig, wenn unaufklärbare Verkehrsverfehlungen auch mit den anderen Fahrzeugen zu befürchten sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Inhaberin eines in Form einer GmbH organisierten Handwerksbetriebs und hält hierfür sechs Fahrzeuge. Mit einem Betriebsfahrzeug wurde eine erhebliche Abstandsunterschreitung zum vorausfahrenden Fahrzeug gemessen. Der verantwortliche Fahrer konnte nicht ermittelt werden. Daraufhin gab die Kreisverwaltung Mainz-Bingen der Antragstellerin... Lesen Sie mehr
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