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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 28.08.2015
- 3 L 665/15.MZ -
Sperrung von Innenstadt-Straßen für Schwerlast-Durchgangsverkehr rechtmäßig
Verkehrsbehördliche Sperrung für Schwerlastverkehr zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen zulässig
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass die Stadt Worms zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen mehrere Straßen ihrer Innenstadt für den Durchgangsverkehr mit Lkw über 3,5 Tonnen sperren darf.
Im zugrunde liegenden Streitfall machte die Südzucker AG mit ihrem gerichtlichen Eilantrag im Wesentlichen geltend, dass die Anordnung zur Sperrung mehrere Straßen der Wormser Innenstadt für den Durchgangsverkehr mit Lkw über 3,5 Tonnen weder aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs noch zum Schutz der Wohnbevölkerung von
Wohnbevölkerung ist insbesondere zur Nachtzeit allein durch Rübentransportfahrzeuge mit atypischer Lärmbeeinträchtigung belastet
Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Antrag ab. Die verkehrsbehördliche Sperrung für Schwerlastverkehr habe zum Schutz der Wohnbevölkerung vor
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
- BVerwG: Kommunen dürfen Lkw-Durchfahrverbote zur Unterbindung von Mautausweichverkehr verhängen
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.03.2008
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 18.07]) - Verkehrslärm: Straßenverkehrsbehörde kann Bundesstraße für LKW-Verkehr sperren
(Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 14.12.2005
[Aktenzeichen: 2 G 1466/05])
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Dokument-Nr. 21580
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