Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 07.10.2009
- 3 L 816/09.MZ und 3 L 874/09.MZ -
Kein Baustopp wegen Lärmbelästigung für Lebensmittelmarkt auf ehemaligem Bahngelände
Lärmzunahme durch Parkplatznutzung und vermehrter Straßenverkehr müssen von Anwohnern hingenommen werden
Ein Lebensmittelmarkt darf auf einem ehemaligen Bahngelände errichtet werden, sofern vorgesehene Schallschutzwände die erforderlichen Abstandsflächen einhalten und Lärmgrenzwerte somit nicht überschritten werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden und auf einen Baustopp für den geplanten Lebensmittelmarkt abzielende Eilanträge zweier Nachbarn abgelehnt.
Die Antragsteller – Eigentümer benachbarter Grundstücke – haben sich mit auf einen Baustopp abzielenden Eilanträgen an das Verwaltungsgericht gewandt. Der mit dem Marktbetrieb verbundene Kundenverkehr werde für sie unzumutbare Lärmbelästigungen zur Folge haben, haben sie geltend gemacht. Auf dem ehemaligen Bahngelände in Worms-Pfeddersheim lebe zudem eine geschützte Eidechsenart. Ein Antragsteller hat auch die vorgesehene Schallschutzwand beanstandet.
Rechte der Anwohner werden durch Baugenehmigung nicht verletzt
Die Richter haben die Eilanträge abgelehnt. Bei - im Eilverfahren gebotener - überschlägiger Prüfung verletze die Baugenehmigung keine Rechte der Antragsteller, befanden die Richter. Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand müssten diese die nach Eröffnung des Lebensmittelmarktes zu erwartende Lärmzunahme in Folge der Parkplatznutzung und des vermehrten Straßenverkehrs hinnehmen. Ausweislich der vorliegenden Lärmuntersuchung würden die maßgeblichen Lärmgrenzwerte nicht überschritten. Die vorgesehene Schallschutzwand halte die erforderlichen Abstandsflächen ein und entfalte auch keine erdrückende oder einmauernde Wirkung. Auf natur- und artenschutzrechtliche Vorschriften könnten die Antragsteller sich nicht berufen, da diese Vorschriften allein dem öffentlichen Interesse dienten.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2009
Quelle: ra-online, VG Mainz
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8601
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8601
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.