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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 19.12.2014
- 4 L 1467/14.MZ -
Bei Beförderung ist aktueller Leistungsvergleich erforderlich
Beurteilung für Beförderungsdienstposten darf zwischenzeitliche Beförderung eines Bewerbers nicht unberücksichtigt lassen
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass bei der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens nicht eine Beurteilung herangezogen werden darf, die die zwischenzeitliche Beförderung eines Bewerbers unberücksichtigt lässt.
Der um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchende
VG untersagt vorläufig Besetzung des Beförderungsdienstpostens mit Mitbewerber
Das Verwaltungsgericht Mainz gab dem Eilantrag statt und untersagte die Besetzung des Beförderungsdienstpostens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Bewerbung des Antragstellers. Die Auswahlentscheidung sei fehlerhaft ergangen. Die der Mitbewerberin erteilte Beurteilung berücksichtige nicht, dass die Bewerberin während des Beurteilungszeitraums befördert worden sei. Ein Wechsel in ein höheres Amt sei von erheblicher Bedeutung, weil der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
- Beamter hat bei rechtswidriger Beförderungsentscheidung Anspruch auf Schadensersatz
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 2 A 7.09]) - Besetzung von Beförderungsdienstposten als Teilzeitstellen vorläufig untersagt
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.09.2013
[Aktenzeichen: 5 ME 153/13 u.a.])
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Dokument-Nr. 20592
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