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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 11.01.2008
- 4 L 920/07.MZ -
Rechtmäßige Ausweisung: Ausländer gab sich gegenüber Ausländerbehörde mit falscher Ehefrau aus
Deutsche Ehefrau hatte sich schon vor längerem vom Antragsteller getrennt
Die Tatsache, dass ein kroatischer Staatsangehöriger (Antragsteller) gegenüber der Ausländerbehörde ein andere Frau für seine Ehefrau ausgegeben hat, kann im Ergebnis zu seiner rechtmäßigen Ausweisung führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.
Der Antragsteller, ein Mittvierziger, hatte 2003 eine deutsche Staatsangehörige geheiratet und deshalb eine
Antragsteller erschien mit falscher Frau
Der Antragsteller erschien auch, jedoch - wie sich später herausstellte - nicht mit der deutschen
Nach seinem Umzug in den Landkreis Mainz-Bingen erklärte der Antragsteller gegenüber der dortigen Ausländerbehörde erneut falsch, dass die eheliche Lebensgemeinschaft mit der deutschen
Antragsteller hat verschiedene Straftaten begangen
Wegen der im Verhalten des Antragstellers liegenden Verstöße gegen Vorschriften des Strafgesetzbuchs (Urkundenfälschung, mittelbare Falschbeurkundung, Missbrauch von Ausweispapieren) hielten die Richter der 4. Kammer die verfügte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 01/08 des VG Mainz vom 06.02.2008
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Dokument-Nr. 5553
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