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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 16.10.2009
- 4 K 1765/08 -
Lehrer darf Politiker in Leserbriefen nicht "Spaltpilz" oder "Kraftmeier" nennen
Diskussionsbeiträge stehen im Widerspruch zum Lehrauftrag - Bezirksregierung durfte die Äußerungen des Lehrers missbilligen
Einem Lehrer, der in Leserbriefen persönlichkeitsherabwürdigenden Äußerungen veröffentlicht, kann von der Bezirksregierung eine Missbilligung erteilt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster.
Der Kläger steht als Beamter im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen und ist als
Gericht beanstandet mangelnde Sachlichkeit und Distanz der Leserbriefe
Dieser Auffassung folgte das Gericht jedoch nicht. In den Entscheidungsgründen des Urteils heißt es unter anderem: Die Bezirksregierung Münster gehe rechtsfehlerfrei davon aus, dass die Leserbriefe des Klägers vom 22. und 24. November 2007 mit seinen Pflichten als Beamter auch in Ansehung der im Grundgesetz verankerten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2009
Quelle: ra-online, VG Münster
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Dokument-Nr. 8676
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