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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 16.10.2009
- 4 K 1765/08 -
Lehrer darf Politiker in Leserbriefen nicht "Spaltpilz" oder "Kraftmeier" nennen
Diskussionsbeiträge stehen im Widerspruch zum Lehrauftrag - Bezirksregierung durfte die Äußerungen des Lehrers missbilligen
Einem Lehrer, der in Leserbriefen persönlichkeitsherabwürdigenden Äußerungen veröffentlicht, kann von der Bezirksregierung eine Missbilligung erteilt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster.
Der Kläger steht als Beamter im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen und ist als Lehrer an einer Schule in Rheine tätig. Er ist in der Stadt kulturell und politisch engagiert. Im Rahmen seines gesellschaftlichen und politischen Engagements hatte er wiederholt Leserbriefe geschrieben, unter anderem zwei Leserbriefe zum Stadtparteitag der CDU in Rheine, die am 22. und 24. November 2007 in der „Münsterländischen Volkszeitung“ veröffentlicht worden waren. Unter dem 21. Mai 2008 hatte die Bezirksregierung Münster dem Kläger wegen verschiedener Äußerungen in diesen Leserbriefen eine Missbilligung erteilt und für den Fall der Wiederholung die Einleitung... Lesen Sie mehr
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