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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 01.10.2015
- 4 K 433/13, 4 K 1643/13 und andere -
Beamte haben Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
70 Beamtinnen und Beamten aus Münster und Ibbenbüren steht Entschädigung in Höhe von jeweils 100 Euro monatlich zu
Das Verwaltungsgericht Münster hat insgesamt 70 Beamtinnen und Beamten der Städte Münster und Ibbenbüren sowie eines Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen eine Entschädigung in Höhe von jeweils 100 Euro monatlich zugesprochen, weil ihre Besoldung bis zum 31. Mai 2013 gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstieß.
Die von den Beklagten jeweils geschuldete
Verwaltungsgericht bejaht Entschädigungsansprüche in Höhe von 100 Euro je Monat
In den 70 gegen die Städte Münster und Ibbenbüren geführten Verfahren sei festzustellen, dass die Beamtinnen und Beamten in den Fällen einer altersdiskriminierenden
VG spricht unionsrechtlichen Schadensersatzanspruch wegen legislativen Unrechts zu
In dem gegen das Land Nordrhein-Westfalen geführten Verfahren sprach das Verwaltungsgericht neben einem Entschädigungsanspruch wegen
Für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2013 lehnte das Verwaltungsgericht Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche ab. Seither richte sich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online
- Beamte haben trotz Altersdiskriminierung im Rahmen der Besoldung keinen Anspruch auf Geldersatz
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 28.07.2015
[Aktenzeichen: 12 K 3414/12 u.a.]) - Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur in geringem Umfang begründet
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.10.2014
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 3.13, BVerwG 2 C 6.13, BVerwG 2 C 32.13, BVerwG 2 C 36.13, BVerwG 2 C 38.13, BVerwG 2 C 39.13])
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Dokument-Nr. 21831
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