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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 14.02.2006
- 7 K 1709/04.A und 7 K 974/04.A -
13jähriger muss nicht nach Angola zurück
Ein 13jähriger Junge aus Angola darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster nicht in sein Heimatland abgeschoben werden, weil er dort sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert wäre.
Der Junge war 2003 im Alter von 10 Jahren gemeinsam mit seiner damals 18jährigen Schwester nach Deutschland eingereist, nachdem ihre Eltern verschwunden waren. Zuletzt hatten Bekannte der Eltern für sie gesorgt. Er wäre bei seiner Rückkehr nach Angola einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt und akut an Leib und Leben gefährdet, entschied das Gericht in seinem Urteil. Die Mehrheit der angolanischen Bevölkerung lebe am Rande des Existenzminimums, die Kindersterblichkeit sei sehr hoch, die Kinder litten an Unterernährung, hätten keinen Zugang zu sauberem Wasser und medizinischer Versorgung. Der Junge sei aber nicht nur wie die Mehrheit der angolanischen Kinder diesen Gefahren ausgesetzt, sondern über die allgemeine schlechte Versorgungslage hinaus existenziell gefährdet. Denn er habe niemanden, der ihn in dieser Situation in Angola aufnehmen und versorgen könne. Zu den Bekannten bestehe kein Kontakt mehr. Die Schwester sei nicht einmal in der Lage, für sich eine Existenzgrundlage zu schaffen und könne daher erst recht nicht ihren Bruder versorgen. Auch der Schwester gewährte das Gericht Abschiebungsschutz, weil sie, ohne familiäre Bindungen und ganz auf sich allein gestellt, ihr Überleben in Angola ebenfalls nicht sichern könne.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 04/06 des VG Münster vom 14.02.2006
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Dokument-Nr. 1902
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