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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 12.06.2024
- 8 L 284/24 -
Keine Aufenthaltserlaubnis bei bloßem „Lippenbekenntnis“ zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Entzug der Aufenthaltserlaubnis wegen Hitler-Post im WhatsApp-Status
Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 12. Juni 2024 den Eilantrag einer aus Tschetschenien stammenden und jetzt im Kreis Warendorf lebenden Frau gegen die Rücknahme ihrer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt.
Die Antragstellerin war 2016 gemeinsam mit ihrem Ehemann und Kindern sowie ihrer Schwiegermutter in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Nach erfolglosem Asylverfahren beantragte sie im Januar 2023 die Erteilung einer „Chancen-Aufenthaltserlaubnis“. Nachdem sie hierfür unter anderem ein von ihr unterschriebenes „Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ vorgelegt hatte, erteilte ihr der Kreis Warendorf im April 2023 eine
VG sieht bloßes "Lippenbekenntnis" zur Grundordnung
Dem folgte das VG jedoch nicht. Die Antragstellerin erfülle die Voraussetzungen für die ihr erteilte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34100
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