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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 19.11.2008
- 4 L 1252/08.NW -
Nach Großbrand in Reifenlager: Reifenhändlerin muss Auftrag zur Grundwassersanierung erteilen
Die Kreisverwaltung Kaiserslautern darf nach einem Großbrand in einem Rodenbacher Reifengroßhandel von der betroffenen Reifenhändlerin verlangen, die sofortige Grundwassersanierung in Auftrag zu geben. Dies geht aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Die Antragstellerin, eine GmbH, betreibt in Rodenbach einen Reifengroßhandel. Am 11. Oktober 2008 kam es auf ihrem Betriebsgelände in vier Lagerhallen zu einem Großfeuer. Zur Brandbekämpfung setzte die Feuerwehr Löschwasser mit einem speziellen Löschschaum ein; dieser Schaum enthielt Wasser gefährdende Substanzen, die mit dem abfließenden Löschwasser über einen Löschteich in den Boden und schließlich ins
Nachdem die Kreisverwaltung zunächst mit dem Abpumpen und Abfahren von kontaminiertem
Hiergegen erhob die Betroffene Widerspruch und wandte sich wegen des angeordneten Sofortvollzugs zugleich an das Verwaltungsgericht.
Richter: GmbH kann nach Landeswassergesetz zur Sanierung verpflichtet werden
Der Eilantrag hatte keinen Erfolg: Die Reifenhändlerin dürfe nach dem Landeswassergesetz zur Sanierung herangezogen werden, denn die Grundwasserverunreinigung sei auf das Brandereignis auf ihrem Betriebsgelände zurückzuführen. Für den Zustand ihres Betriebsgeländes und der darauf befindlichen Gebäude und Anlagen sei sie als Inhaberin der tatsächlichen Gewalt verantwortlich. Es komme hierbei nicht darauf an, ob und inwieweit sie eine Verantwortung für das Brandereignis selbst trage; Anknüpfungspunkt für ihre Haftung sei nicht das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 24/08 des VG Neustadt vom 28.11.2008
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.07.2007
[Aktenzeichen: 3 BV 198/07]
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Dokument-Nr. 7296
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