wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 18.06.2020
7 B 1465/20 -

Kein Absehen von Fahr­erlaubnis­entziehung wegen einmaligen Kokainkonsums wegen psychischer Ausnahmesituation

Grund für Kokainkonsum ist unbeachtlich

Von einer Fahr­erlaubnis­entziehung wegen einmaligen Kokainkonsums kann nicht abgesehen werden, wenn der Konsum auf einer psychischen Ausnahmesituation beruhte. Der Grund für den Kokainkonsum ist unbeachtlich. Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer im Mai 2020 mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Kokain entzogen. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Autofahrers. Er führte an, dass es sich nur um einen einmaligen Konsum von Kokain gehandelt und dieser auf einer psychischen Ausnahmesituation beruht habe.

Psychische Ausnahmesituation als Grund für Kokainkonsum unbeachtlich

Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied gegen den Autofahrer. Die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis sei wegen des Kokainkonsums zwingend gewesen und daher rechtmäßig. Das Vorliegen einer psychischen Ausnahmesituation sei unbeachtlich. Bereits der einmalige Konsum einer harten Droge rechtfertige die Fahrerlaubnisentziehung.

Keine Pflicht zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Die zuständige Behörde sei auch nicht verpflichtet gewesen, so das Verwaltungsgericht, vor der Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28971 Dokument-Nr. 28971

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28971

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?