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Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 18.06.2020
- 7 B 1465/20 -
Kein Absehen von Fahrerlaubnisentziehung wegen einmaligen Kokainkonsums wegen psychischer Ausnahmesituation
Grund für Kokainkonsum ist unbeachtlich
Von einer Fahrerlaubnisentziehung wegen einmaligen Kokainkonsums kann nicht abgesehen werden, wenn der Konsum auf einer psychischen Ausnahmesituation beruhte. Der Grund für den Kokainkonsum ist unbeachtlich. Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer im Mai 2020 mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis wegen des Konsums von
Psychische Ausnahmesituation als Grund für Kokainkonsum unbeachtlich
Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied gegen den Autofahrer. Die sofortige
Keine Pflicht zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Die zuständige Behörde sei auch nicht verpflichtet gewesen, so das Verwaltungsgericht, vor der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28971
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