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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausnahmesituation“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 18.06.2020
- 7 B 1465/20 -

Kein Absehen von Fahr­erlaubnis­entziehung wegen einmaligen Kokainkonsums wegen psychischer Ausnahmesituation

Grund für Kokainkonsum ist unbeachtlich

Von einer Fahr­erlaubnis­entziehung wegen einmaligen Kokainkonsums kann nicht abgesehen werden, wenn der Konsum auf einer psychischen Ausnahmesituation beruhte. Der Grund für den Kokainkonsum ist unbeachtlich. Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer im Mai 2020 mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Kokain entzogen. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Autofahrers. Er führte an, dass es sich nur um einen einmaligen Konsum von Kokain gehandelt und dieser auf einer psychischen Ausnahmesituation beruht habe.Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied gegen den Autofahrer. Die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis sei wegen des Kokainkonsums zwingend gewesen und daher rechtmäßig. Das Vorliegen einer psychischen Ausnahmesituation sei unbeachtlich. Bereits der einmalige Konsum einer harten Droge rechtfertige die Fahrerlaubnisentziehung.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.12.2013
- VG 7 K 647.12 -

Polizeibeamter erhält keinen Sonderurlaub für juristischen Referendardienst

25 Monate Sonderurlaub für juristischen Referendardienst stellen keine Ausnahmesituation dar

Ein Polizeibeamter hat keinen Anspruch auf Sonderurlaub zur Ableistung des juristischen Referendardienstes. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger steht seit 1999 als Polizeibeamter im Dienst des Landes Berlin. Ab 2004 studierte er nebenbei Rechtswissenschaft. Der Polizeipräsident in Berlin bewilligte dem Kläger zur Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen für 18 Monate Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 50 %. Seinen Antrag, ihm für 25 Monate Sonderurlaub... Lesen Sie mehr