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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 10.03.2017
- 6 B 8/17 -
Katze totgebissen - Rottweiler zu Recht als gefährlich eingestuft
Auch bei Angriffshaltung der Katze stellt Verhalten des Hundes kein artgerechtet Abwehrverhalten dar
Beißt ein Rottweiler eine Katze tot, kann der Hund zu Recht als "gefährlich" eingestuft werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück und lehnte damit den Eilantrag einer Hundehalterin ab, mit dem diese sich gegen die Feststellung der Gefährlichkeit ihrer Rottweilerhündin durch den Landkreis Osnabrück gewandt hatte.
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwaltungsgericht aus, dass der Landkreis aller Voraussicht nach zu Recht nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) die Gefährlichkeit der
Tödlicher Biss in Nacken der Katze genügt für Feststellung der Gefährlichkeit
Hier sei zwischen den Beteiligten unstreitig, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
- Kleintiertötung: Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2017
[Aktenzeichen: 18 L 4205/16]) - Meerschweinchen und Zwergkaninchen totgebissen? Husky muss nicht zum Wesenstest
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 18.05.2005
[Aktenzeichen: 1 L 250/05.MZ])
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Dokument-Nr. 23977
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