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Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 23.06.2011
- VG 1 K 1538/10 -
VG Potsdam: Universität muss Praktikum bei der NPD anerkennen
Abhängigkeit der Zulassung von Anerkennung des Praktikums kein Bestandteil des Zulassungsbescheids
Eine Universität muss ein Praktikum eines Studenten anerkennen, das dieser zum Abschluss seines Politikwissenschaftsstudiums bei der NPD-Parteizentrale absolviert hatte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Potsdam und gab der Klage des Studenten gegen die Nichtanerkennung des Praktikums bei der NPD statt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist
Praktikum nicht als studienrelevante Leistung anerkannt
Durch den Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät wurde dieses
Nichtanerkennung des Praktikums durch Prüfungsausschuss nicht erfolgt
Das Verwaltungsgericht hat den Nichtanerkennungsbescheid und den entsprechenden Widerspruchsbescheid aufgehoben, da für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam/ra-online
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Dokument-Nr. 11930
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