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Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 13.11.2015
- VG 8 K 4253/13 -
Kein Lichtbild mit Kopfbedeckung im Personalausweis für Vorsitzenden der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters"
Religiöse Gründe für Zulässigkeit eines Lichtbildes mit Kopfbedeckung nicht gegeben
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat entschieden, dass es die Stadt Templin dem Vorsitzenden der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." zu Recht versagt hat, auf dem Lichtbild eines Personalausweises die für "Pastafari" typische Piratenkopfbedeckung zu tragen.
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 der Personalausweisverordnung muss das Lichtbild eines Ausweises die Person ohne
Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters stellt keine mit einer Religionsgemeinschaft gleichzustellende Weltanschauungsgemeinschaft dar
Das Verwaltungsgericht Potsdam konnte nicht erkennen, dass derartige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam/ra-online
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Dokument-Nr. 21859
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