die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 15.05.2018
- 5 So 72/17 -
Mitglieder der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" bzw. des "Pastafarianismus" dürfen keine Kopfbedeckung auf Foto zum Personalausweis tragen
Keine Ausnahme vom Verbot der Kopfbedeckung aus religiösen Gründen
Die Zugehörigkeit zur "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" bzw. zum "Pastafarianismus" begründet keine Ausnahme vom Verbot der Kopfbedeckung auf ein Foto zum Personalausweis gemäß § 7 Abs. 3 der Personalausweisverordnung (PAuswV). Das Tragen eines Dreispitzes ist somit unzulässig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mitglied der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" bzw. des "Pastafarianismus" beantragte im Februar 2015, ihm einen Personalausweis mit einem Foto auszustellen, welches ihn mit einem Dreispitz zeigt. Er gab dabei an, aus religiösen Gründen den Dreispitz tragen zu müssen. Da ihm die Behörde dies verweigerte, erhob er Klage und beantragte zugleich Prozesskostenhilfe.Das Verwaltungsgericht Hamburg wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurück. Seiner Auffassung nach komme eine religiös begründete Ausnahme vom Erfordernis der Verwendung eines... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 13.11.2015
- VG 8 K 4253/13 -
Kein Lichtbild mit Kopfbedeckung im Personalausweis für Vorsitzenden der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters"
Religiöse Gründe für Zulässigkeit eines Lichtbildes mit Kopfbedeckung nicht gegeben
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat entschieden, dass es die Stadt Templin dem Vorsitzenden der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." zu Recht versagt hat, auf dem Lichtbild eines Personalausweises die für "Pastafari" typische Piratenkopfbedeckung zu tragen.
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 der Personalausweisverordnung muss das Lichtbild eines Ausweises die Person ohne Kopfbedeckung zeigen; nach Satz 4 der Vorschrift kann die Personalausweisbehörde hiervon Ausnahmen aus religiösen Gründen zulassen.Das Verwaltungsgericht Potsdam konnte nicht erkennen, dass derartige religiöse Gründe das Begehren des Klägers stützen. Die Kirche... Lesen Sie mehr