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Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 25.05.2021
- RN 4 K 20.514 -
Grundstückseigentümer muss auf Gehweg aufgestellte Pflanztröge entfernen
Behinderung des Verkehrs durch Pflanzkübel
Ein Grundstückseigentümer muss Pflanztröge, die er auf den Gehweg aufgestellt hat, entfernen, wenn durch die Pflanzkübel der Verkehr auf den Gehweg behindert wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheid von Februar 2020 verlangte die zuständige Behörde von einem Grundstückseigentümer in Bayern die
Pflicht zum Entfernen der Pflanzkübel
Das Verwaltungsgericht Regensburg entschied gegen den Kläger. Dieser habe die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Regensburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30513
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