wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 29.11.2007
12 A 37/06 -

Grundsätzlicher Auskunftsanspruch über Verwendung von Agrarsubventionen

Begründetes Interesse der Öffentlichkeit an Verwendung von öffentlichen Geldern

Der Öffentlichkeit steht nach dem Schleswig-Holsteinischen Umweltinformationsgesetz (UIG) grundsätzlich ein Auskunftsanspruch über die konkrete Verwendung von EUAgrarsubventionen zu. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden.

Geklagt hatte eine Journalistin, die beim Schleswig-Holsteinischen Landwirtschaftsministerium eine genaue Auskunft über die Verwendung von EU-Agrarsubventionen über 50.000,-- Euro unter Nennung der einzelnen Subventionsempfänger (landwirtschaftliche Betriebe / Firmen) beantragt hatte. Dies hatte das Ministerium mit der Begründung abgelehnt, dass zum einen das UIG wegen des nur sehr entfernten Umweltbezuges der Subventionen gar nicht einschlägig sei, zum anderen eine Auskunftserteilung schon aus Gründen des Datenschutzes der betroffenen Personen und Firmen nicht in Betracht komme.

Die Klägerin hat insoweit einen Teilerfolg errungen, als der Ablehnungsbescheid durch das Urteil aufgehoben worden ist und über die Sache unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts vom Landwirtschaftsministerium erneut entschieden werden muss.

Bei Verkündung des Urteils führte die Vorsitzende der 12. Kammer dazu aus, dass entgegen der Auffassung des Ministeriums sich der Auskunftsanspruch aus dem UIG grundsätzlich auch auf die Verwendung von Agrarsubventionen beziehe. Insoweit reiche auch ein nur mittelbarer Umweltbezug aus, da die Verwendung von Agrarsubventionen konkrete Bezugspunkte zur landwirtschaftlichen Urproduktion und damit letztlich zu Umweltbelangen aufweise. Die grundsätzliche Anwendbarkeit des UIG führe dazu, dass seitens des Landwirtschaftsministeriums nun eine konkrete Abwägung zwischen den gleichwertigen Rechtsgütern Informationsbedürfnis einerseits und Datenschutzbelangen andererseits vorzunehmen sei. Allerdings sei dem Interesse der Öffentlichkeit an einer korrekten Verwendung öffentlichen Gelder in Form von Subventionen ein hoher Stellenwert einzuräumen, den das Landwirtschaftsministerium bei seiner Entscheidung zu beachten habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig vom 29.11.2007

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5228 Dokument-Nr. 5228

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5228

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?