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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 19.07.2021
- 10 L 2067/21.TR u.a. -
Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Biersdorf am See rechtlich nicht zu beanstanden
Bildung der Abrechnungseinheit rechtlich nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Trier hat 13 Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge im Bereich der Ortsgemeinde Biersdorf am See abgelehnt.
Die Ortsgemeinde hatte für den Abrechnungszeitraum 2018 und 2019 an die Grundstückseigentümer entsprechende Beitragsbescheide versandt. In der einschlägigen
Abrechnungseinheit nur für Grundstücke mit Gebrauchsvorteil
Nach Ansicht des VG ist die Bildung der
Seeuferstraße" als Verbindungsstraße rechtfertigt einheitliche Abrechnung
Innerhalb der von der Ortsgemeinde beschlossenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30606
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