Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.06.2010
- 3 K 101/10.TR -
VG Trier: Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen gefälschter Gebührenquittungen rechtmäßig
Vertrauensverhältnis zu dem Beamten unwiderruflich zerstört
Ein Polizeibeamter, der in Ausübung seines Dienstes falsche Gebührenquittungen selbst herstellt und diese bei Verkehrskontrollen verwendet, um das vereinnahmte Geld zu behalten, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der betreffende Polizeibeamte in der Absicht, eine vermeintliche finanzielle Notlage zu beheben, Gebührenquittungen, die den von der
Verurteilung wegen Betrugs und Urkundenfälschung
Aus diesem Grunde wurde er wegen Betrugs und
Polizeibeamter legt beamtenunwürdige Haltung an den Tag
Dies sahen auch die Richter des Verwaltungsgerichts Trier so und sprachen die Entfernung des Beamten aus dem Dienst aus. Durch die
Tatausführung war geprägt durch plangemäßes und bewusstes Vorgehen
Da die Tatausführung durch plangemäßes und bewusstes Vorgehen geprägt gewesen sei, könne dem Beamten auch nicht zu Gute gehalten werden, dass er bisher weder strafrechtlich noch disziplinarisch in Erscheinung getreten sei. Dies könne die Schwere der Tat nicht aufwiegen. Auch das Bestehen einer existentiellen Notlage oder eine die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Trier
- "Knöllchen-Affäre": Gericht bestätigt die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst, der Franz Beckenbauer vor Knöllchen bewahren wollte
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.03.2008
[Aktenzeichen: 16a D 06.2662]) - Disziplinarische Entfernung aus dem Polizeidienst verfassungsgemäß, wenn ein Polizeibeamter Verwarngelder veruntreut
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.12.2007
[Aktenzeichen: 2 BvR 1050/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10059
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10059
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.