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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 10.11.2009
- 3 K 361/09.TR -
Pferdezucht: Verstoß gegen das Nebentätigkeitsrecht - Entfernung eines Beamten aus dem Dienst zulässig
Schweres Dienstvergehen führ zu Vertrauensverlust und macht Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst unmöglich
Ein Beamter, der nachhaltig Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts nicht beachtet und neben weiteren leichteren Pflichtverstößen insbesondere auch privat eine ihm vorwerfbare Schuldenwirtschaft an den Tag legt, ist für den öffentlichen Dienst untragbar und aus dem Dienst zu entfernen. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Ein
Vollstreckungsmaßnahmen wegen Steuerschulden
Im privaten Bereich fiel er insbesondere durch eine Schuldenwirtschaft auf, indem es – ebenfalls über Jahre hinweg – immer wieder zu Vollstreckungsmaßnahmen u.a. wegen Steuerschulden kam.
Nebentätigkeit überschreitet Maß der genehmigungsfreien Hobbytierhaltung
Die Richter des Verwaltungsgerichts sahen in dem Verhalten des Beamten ein schweres Dienstvergehen, durch das ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten sei. In der Gesamtschau, insbesondere wegen der Häufigkeit des Fehlverhaltens über einen außerordentlich langen Zeitraum und angesichts der bis zuletzt fehlenden Einsicht des Beklagten sei dieser für den öffentlichen Dienst untragbar geworden. Die lange Ausübung einer ungenehmigten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2009
Quelle: ra-online, VG Trier
- Polizeibeamter wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit als Gebrauchtwagenhändler entlassen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2007
[Aktenzeichen: 3 A 11017/07.OVG]) - Entlassung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit als Internethändler
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2008
[Aktenzeichen: 3 A 11334/07.OVG ])
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Dokument-Nr. 8979
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