Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 14.02.2022
- 3 K 904/21.TR -
VG Trier: Ruhegehalts eines Gerichtsvollziehers wegen Dienstvergehen aberkannt
Nichtabführen von Gebührenanteilen und Einbehalten von Zahlungen stellt schweres Dienstvergehen dar
Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat dem Beklagten, der bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2017 seinen Dienst als Obergerichtsvollzieher an einem Amtsgericht im nördlichen Landesteil verrichtet hat, das Ruhegehalt aberkannt.
Die Richter stellten fest, dass der beklagte
Notwendiges Vertrauen durch Dienstvergehen zerstört
Der Beklagte habe durch sein Verhalten ein schweres
Höchstmaßnahme angemessen
Aus eigennützigen Motiven habe der beklagte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/cc)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31624
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31624
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.