Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 06.09.2012
- 4 E 909/12 We -
Eilantrag eines Mitbewerbers für Stelle des Präsidenten der Landespolizeidirektion bleibt erfolglos
Mitbewerber wird aufgrund fehlender Ausbildung und Überschreitung der Alterrsgrenze nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt
Der Antrag eines nicht berücksichtigten Bewerbers für das Amt des Präsidenten der Landespolizeidirektion auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz gegen die getroffene Auswahlentscheidung ist abzulehnen, sofern die Auswahlkriterien nicht von dem Bewerber erfüllt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Weimar.
In dem vorzuliegenden Fall wählte das Thüringer Innenministerium Ende Juni für das im Zuge der Polizeistrukturreform zum 01.07.2012 neu geschaffene Führungsamt einen dem bayerischen
Auswahlkriterien wurden vom Antragsteller nicht erfüllt
Der im Dienst der Bundespolizei stehende Antragsteller wurde mit der Begründung nicht berücksichtigt, dass er nicht über die geforderte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Weimar/ra-online
- Grundsatz der Bestenauslese: Rektorenstelle darf mit ausgewähltem Bewerber besetzt werden
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 10.09.2012
[Aktenzeichen: 6 K 1722/12]) - OVG Rheinland-Pfalz: Eilantrag gegen Intendantenwahl beim ZDF bleibt ohne Erfolg
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.06.2011
[Aktenzeichen: 2 B 10681/11.OVG]) - BVerwG: Ernennung eines Gerichtspräsidenten kann im Konkurrentenstreit angefochten werden
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.11.2010
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 16.09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14323
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14323
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.