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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 22.06.2006
- 5 G 809/06(V) -
Vorläufig keine sofortige Schließung eines Wiesbadener Wettbüros
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem Eilantrag des Betreibers eines Sportwettbüros in Wiesbaden stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen eine mit Sofortvollzug versehene Schließungsverfügung wiederhergestellt.
Am 09.06.2006 untersagte das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden dem Antragsteller die weitere Annahme und Vermittlung von Wetten an einen in Österreich lizensierten Wettanbieter, verfügte die
Nach der Auffassung des Verwaltungsgerichts hat diese Entscheidung weiter Geltung, während das Ordnungsamt sie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 als überholt ansieht. Da sonstige, das besondere öffentliche Interesse an einer sofortigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Wiesbaden vom 23.06.2006
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Dokument-Nr. 2579
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