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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 06.09.2019
- 6 L 1363/19.WI -
Zentralrat der Muslime hat keinen Unterlassungsanspruch gegen "Islamunterricht" an hessischen Schulen
Unterrichtsfach dient der Information über den Islam und stellt keinen Religionsunterricht dar
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Eilantrag des Zentralrats der Muslime gegen die Durchführung von Unterricht über den Islam an hessischen Schulen zurückgewiesen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Land Hessen erprobt im laufenden Schuljahr an sechs weiterführenden Schulen im Rahmen eines Schulversuches gemäß § 14 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) jeweils in den 7. Jahrgangsstufen die Einführung des Schulfaches "Islamunterricht".
Zentralrat der Muslime hält Anbieten von Islamunterricht" als Schulversuch für unzulässig
Dagegen hatte der Zentralrat der Muslime einen Eilantrag beim Gericht gestellt und beantragt, dem Land Hessen aufzugeben, diesen
VG zweifelt an Antragsbefugnis des Zentralrats der Muslime
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden ist diesen Argumenten nicht gefolgt und wies den Eilantrag zurück. Es sei bereits fraglich, ob der Zentralrat der Muslime überhaupt antragsbefugt sei, denn es beständen zumindest Zweifel an seiner Einstufung als
Vom Land Hessen konzipierter "Islamunterricht" ähnelt eher dem Ethikunterricht als dem Religionsunterricht
Jedenfalls aber sei der Eilantrag unbegründet, weil die Rechte des Antragstellers durch den
Durch die Einrichtung des "Islamunterrichts" als Schulversuch umgehe das Land Hessen auch nicht den Gesetzgeber, weil dieser
§ 14 HSchG - Schulversuche und Versuchsschulen
(1) Durch Schulversuche in bestehenden Schulen soll die Weiterentwicklung des Schulwesens gefördert werden. Im Rahmen eines Schulversuchs werden Abweichungen von den geltenden Regelungen zu Unterrichtsorganisation, Didaktik oder Methodik innerhalb des Schulaufbaus erprobt. Schulversuche sind zu befristen.
(2) [...]
Art. 7 GG - Schulwesen
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am
(3) 1 Der
(4) [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden/ra-online (pm/kg)
- Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2017
[Aktenzeichen: 19 A 997/02]) - Kein Kindergeld für den Besuch einer islamischen Mädchenschule
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2013
[Aktenzeichen: 2 K 2760/11])
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Dokument-Nr. 27830
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