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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2014
- 1 S 1458/12 -
Friedhofssatzung darf kein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit vorsehen
Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit mit verfassungsrechtlichem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Vorschrift in der Friedhofssatzung, nach der nur Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, und der Nachweis hierfür durch ein vertrauenswürdiges, allgemein anerkanntes Zertifikat erbracht wird, rechtswidrig und daher unwirksam ist. Damit hatten Normenkontrollanträge von sieben Steinmetzbetrieben in vollem Umfang Erfolg.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens, Steinmetzbetrieben aus der Ortenau, hatten geltend gemacht, es fehle es an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für das Verbot der Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer
Verlässliche Möglichkeiten für Nachweis über Herkunft der Grabsteine nicht vorhanden
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg führt zur Begründung seines Urteils aus, dass das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer
Hinweis:
§ 15 Absatz 3 BestattG wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom 26. Juni 2012 (Gesetzblatt S. 437) angefügt. Die Vorschrift lautet:
"In Friedhofsordnungen und Polizeiverordnungen kann festgelegt werden, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Gemeinden dürfen in einer Friedhofsatzung keine Regelungen treffen, die zur Bekämpfung der Kinderarbeit dienen sollen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.11.2008
[Aktenzeichen: 7 C 10771/08.OVG]) - Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit – Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigt Verfassungsbeschwerde der Stadt Nürnberg
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, sonstiges vom 07.10.2011
[Aktenzeichen: Vf. 32-VI-10])
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Dokument-Nr. 18199
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