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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.2013
- 1 S 49/13 -
Einbürgerung trotz arglistiger Täuschung über Identität wirksam
Rücknahme der Einbürgerung nur innerhalb von 5 Jahren möglich
Auch eine unter Verwendung falscher Personalien erschlichene Einbürgerung ist wirksam. Das gilt unabhängig davon, ob der Einbürgerungsbewerber gegenüber der zuständigen Behörde unter dem Namen einer real existierenden oder einer frei erfundenen Person auftritt. Die Einbürgerungsbehörde kann daher nicht die Nichtigkeit einer auf diese Weise erschlichenen rechtswidrigen Einbürgerung feststellen. Möglich ist nur deren Rücknahme innerhalb der im Staatsangehörigkeitsgesetz dafür bestimmten Frist von fünf Jahren. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein pakistanischer Staatsangehöriger, reiste 1995 nach Deutschland ein, gab sich unter Verwendung falscher Personalien als afghanischer Staatsangehöriger aus und stellte einen Asylantrag. Im Asylverfahren wurde ein Abschiebungsverbot für Afghanistan festgestellt. Daraufhin erhielt der Kläger eine Aufenthaltsgenehmigung. Auf seinen Antrag wurde er im Juli 2004 durch Aushändigung einer
Einbürgerungsurkunde war nur für den Kläger bestimmt
Die
Kläger durch gesetzliche Fünf-Jahres-Frist zur Rücknahme der Einbürgerung geschützt
Die
Hinweise zur Rechtslage
§ 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - Auszug -:
"(1) Ein Verwaltungsakt ist
...
(5) Die Behörde kann die
§ 35 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) - Auszug -:
"(1) Eine rechtswidrige
...
(3) Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der Bekanntgabe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Rücknahme der Einbürgerung eines al-Qaida-Terrorhelfers gerechtfertigt
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 27.11.2012
[Aktenzeichen: 11 K 1038/12]) - Einbürgerung bei falscher Identität nichtig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 12.11.2013
[Aktenzeichen: 11 K 3014/12]) - VG Sigmaringen: Rücknahme einer Einbürgerung wegen arglistiger Täuschung gerechtfertigt
(Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 20.07.2011
[Aktenzeichen: 1 K 1752/10])
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Dokument-Nr. 17396
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