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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fünf-Jahres-Frist“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.2013
- 1 S 49/13 -
Einbürgerung trotz arglistiger Täuschung über Identität wirksam
Rücknahme der Einbürgerung nur innerhalb von 5 Jahren möglich
Auch eine unter Verwendung falscher Personalien erschlichene Einbürgerung ist wirksam. Das gilt unabhängig davon, ob der Einbürgerungsbewerber gegenüber der zuständigen Behörde unter dem Namen einer real existierenden oder einer frei erfundenen Person auftritt. Die Einbürgerungsbehörde kann daher nicht die Nichtigkeit einer auf diese Weise erschlichenen rechtswidrigen Einbürgerung feststellen. Möglich ist nur deren Rücknahme innerhalb der im Staatsangehörigkeitsgesetz dafür bestimmten Frist von fünf Jahren. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein pakistanischer Staatsangehöriger, reiste 1995 nach Deutschland ein, gab sich unter Verwendung falscher Personalien als afghanischer Staatsangehöriger aus und stellte einen Asylantrag. Im Asylverfahren wurde ein Abschiebungsverbot für Afghanistan festgestellt. Daraufhin erhielt der Kläger eine Aufenthaltsgenehmigung. Auf seinen Antrag wurde er im Juli 2004 durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde unter der falschen Identität eingebürgert. Im Oktober 2011 beantragte der Kläger bei der Landeshauptstadt Stuttgart (Beklagte), seine Personalien zu berichtigen. Er gab zu,... Lesen Sie mehr
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