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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2013
- 9 S 1489/13 -
Verbot von Unterricht nach "Uracher Plan" an Privatschule rechtmäßig
Vom Schulträger praktizierter Unterricht nicht von Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Grundschule nicht umfasst
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Regierungspräsidium Freiburg einer Privatschule im Schwarzwald-Baar-Kreis zu Recht das Praktizieren von Unterricht für Kindern und Jugendlichen nach dem "Uracher Plan" untersagt hat. Da die Unterrichtsmethode nicht von der erteilten Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Grundschule gedeckt ist, hat das Gericht wegen des öffentlichen Interesses an der Erfüllung der Schulpflicht die sofortige Vollziehung des Verbots angeordnet.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schulträger (Antragsteller) besitzt seit Juli 2006 eine
Regierungspräsidium untersagt Unterrichten von Schülern nach dem "Uracher Plan"
Mit Bescheid vom 20. Dezember 2012 untersagte das Regierungspräsidium dem Schulträger das Unterrichten von Schülern nach dem "Uracher Plan" und er ordnete die sofortige Vollziehung des Verbots an. Der Schulträger erhob daraufhin beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage und beantragte, deren aufschiebende Wirkung wiederherzustellen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag im Juni 2013 ab.
VGH: Untersagung voraussichtlich rechtmäßig
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die dagegen eingelegte Beschwerde des Schulträgers zurückgewiesen. Die Untersagung sei voraussichtlich rechtmäßig und es bestehe auch ein öffentliches Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung.
Unterricht nach dem "Uracher Plan" ist nicht von erteilten Genehmigungen erfasst
Ersatzschulen dürften nach dem Privatschulgesetz nur mit
Grundsätzlich mögliche Genehmigung des Unterrichts nach dem "Uracher Plan" nicht teil des zu entscheidenden Verfahrens
Ob der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Fehlende schlüssige und tragfähige Konzepte – OVG Bremen lehnt Genehmigung für Privatschulen ab
(Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 24.04.2012
[Aktenzeichen: 2 A 271/10 und 2 A 267/10 (Urteil v. 06.06.2012)]) - Freies Gymnasium Hannover erfolgreich im Verfahren um Genehmigung einer "Montessori-Grundschule" als Ersatzschule
(Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 25.09.2013
[Aktenzeichen: 6 A 3517/12])
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Dokument-Nr. 17247
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