Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WRP 2012, 844
Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP),
Jahrgang: 2012, Seite: 844
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WRP 2012, 844:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom09.12.2011
- 25 U 106/11 -
"Keine Werbung in Plastiktüten! Der Umwelt zuliebe!" - Briefkastenaufkleber gegen "Einkauf Aktuell"-Werbung der Deutschen Post müssen Zusteller nicht beachten
Wer sich mit dem Aufkleber "Keine Werbung in Plastiktüten!" gegen die Zustellung der Werbebroschüre der Deutschen Post schützen will, der muss damit rechnen, auch weiterhin das unerwünschte Druckerzeugnis in seinem Briefkasten vorzufinden. Der in dem Text des Aufklebers ausgedrückte Wille des Verbrauchers richtet sich nämlich nicht gegen Werbung an sich, sondern lediglich gegen deren Verpackung. Da Belästigung mit Plastikfolie jedoch keine wettbewerbsrechtlich relevante Handlung darstellt, kann gegen die Zustellung des Werbematerials auch kein Rechtsanspruch durchgesetzt werden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WRP 2012, 844 wird teils auch als „WRP 12, 844“, „WRP 2012, S. 844“ oder „WRP 12, S. 844“ zitiert.