wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 1989, 575

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1989, Seite: 575

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1989, 575:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom06.03.1989
- 2/21 O 424/88 -

Gartenfeste im üblichen Rahmen sind vom Nachbarn bis 22 Uhr hinzunehmen

Veranstaltet ein Grundstückseigentümer im üblichen Rahmen Gartenfeste, so muss dies der Nachbar jedenfalls bis 22 Uhr hinnehmen. Zudem kann bei vier Gartenfesten im Jahr nicht von einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelästigung ausgegangen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 1989, 575 wird teils auch als „WuM 89, 575“, „WuM 1989, S. 575“ oder „WuM 89, S. 575“ zitiert.