Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1989, 575
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1989, Seite: 575
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1989, 575:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom06.03.1989
- 2/21 O 424/88 -
Gartenfeste im üblichen Rahmen sind vom Nachbarn bis 22 Uhr hinzunehmen
Veranstaltet ein Grundstückseigentümer im üblichen Rahmen Gartenfeste, so muss dies der Nachbar jedenfalls bis 22 Uhr hinnehmen. Zudem kann bei vier Gartenfesten im Jahr nicht von einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelästigung ausgegangen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1989, 575 wird teils auch als „WuM 89, 575“, „WuM 1989, S. 575“ oder „WuM 89, S. 575“ zitiert.