Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1990, 271
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1990, Seite: 271
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1990, 271:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom27.02.1990
- 2/13 O 474/89 -
Verbot der Haustierhaltung und des Trocknens der Wäsche in der Wohnung sowie die Verpflichtung Dübeleinsätze zu entfernen und Löcher ordnungsgemäß zu verschließen ist in Mietvertragsklauseln unwirksam
Wird in einem Mietvertragsformular durch Klauseln die Haustierhaltung und das Trocknen der Wäsche in der Wohnung verboten sowie der Mieter dazu verpflichtet bei Auszug Dübeleinsätze zu entfernen und Löcher fachgerecht zu verschließen, stellt dies eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und sind somit unwirksam. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1990, 271 wird teils auch als „WuM 90, 271“, „WuM 1990, S. 271“ oder „WuM 90, S. 271“ zitiert.