Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2018, 247
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2018, Seite: 247
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2018, 247:
Landgericht Dortmund, Urteil vom11.07.2017
- 1 S 282/16 -
Wohnungseigentümer in NRW muss vor Klage gegen Nachbarlärm Schlichtungsverfahren durchführen
Will ein Wohnungseigentümer in Nordrhein-Westfalen gegen einen Nachbarn eine Unterlassungsklage wegen Lärms erheben, muss er zuvor gemäß § 15 a Abs. 1 Nr. 2 EGZPO in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Nr. 1 a) JustG NRW ein Schlichtungsverfahren durchführen. Ohne ein solches Verfahren ist eine Unterlassungsklage unzulässig. Dies hat das Landgericht Dortmund entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2018, 247 wird teils auch als „ZMR 18, 247“, „ZMR 2018, S. 247“ oder „ZMR 18, S. 247“ zitiert.