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Fundstelle: jurisPR-FamR 10/2018, Anm. 3, Frank Götsche
juris PraxisReport Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR),
Jahrgang: 2018, Ausgabe: 10, Anmerkung: 3, Autor: Frank Götsche
Amtsgericht Wismar, Beschluss vom20.06.2017
- 3 F 10/17 -
Verfrühter Scheidungsantrag: Keine Terminsverlegung zwecks Erreichens der zur Scheidung notwendigen Trennungszeit
Ein Antrag auf Verlegung des Scheidungstermins ist unzulässig, wenn er einzig darauf abzielt, einen wegen Nichtablaufs der erforderlichen Trennungszeit unbegründeten Scheidungsantrag die Begründetheit zu verschaffen. Dies hat das Amtsgericht Wismar entschieden. Lesen Sie mehr
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