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Amtsgericht Wismar, Beschluss vom 20.06.2017
- 3 F 10/17 -
Verfrühter Scheidungsantrag: Keine Terminsverlegung zwecks Erreichens der zur Scheidung notwendigen Trennungszeit
Zurückweisung des Antrags auf Terminsverlegung
Ein Antrag auf Verlegung des Scheidungstermins ist unzulässig, wenn er einzig darauf abzielt, einen wegen Nichtablaufs der erforderlichen Trennungszeit unbegründeten Scheidungsantrag die Begründetheit zu verschaffen. Dies hat das Amtsgericht Wismar entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Jahr 2017 ein Scheidungsantrag noch vor
Keine Terminsverlegung zwecks Erreichens der zur Scheidung notwendigen Trennungszeit
Das Amtsgericht Wismar wies den Antrag auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2018
Quelle: Amtsgericht Wismar, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 1698 FamRZ 2017, 1698 | juris PraxisReport Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR)
Jahrgang: 2018, Ausgabe: 10, Anmerkung: 3, Autor: Frank Götsche jurisPR-FamR 10/2018, Anm. 3, Frank Götsche
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Dokument-Nr. 26030
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