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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 05.02.2020
- 15 C 256/19 -
Reparatur von Steckdosen unterfällt Kleinreparaturklausel
Keine Kostenpflicht bei Reparatur der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und Ablaufpumpe der Dusche
Die Reparatur von Steckdosen unterfällt der Kleinreparaturklausel. Dies gilt nicht für die Reparatur der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und der Ablaufpumpe der Dusche. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung in Berlin für die Reparatur einer Steckdose, der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und der Ablaufpumpe der Dusche aufkommen. Die Vermieterin verwies insofern auf die im Mietvertrag enthaltene Kleinreparaturklausel. Da sich der Mieter weigerte die Reparaturkosten zu zahlen, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Berlin-Mitte führte zunächst aus, dass eine Kleinreparaturklausel nur wirksam sei, wenn ein Höchstbetrag pro Reparatur von 100-150 EUR und eine Höchstgrenze von 8 % der Jahreskaltmiete vereinbart ist. So lag der Fall hier.Ein Anspruch... Lesen Sie mehr
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