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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 05.02.2020
- 15 C 256/19 -
Reparatur von Steckdosen unterfällt Kleinreparaturklausel
Keine Kostenpflicht bei Reparatur der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und Ablaufpumpe der Dusche
Die Reparatur von Steckdosen unterfällt der Kleinreparaturklausel. Dies gilt nicht für die Reparatur der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und der Ablaufpumpe der Dusche. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung in Berlin für die Reparatur einer Steckdose, der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und der
Wirksamkeit der Kleinreparaturklausel
Das Amtsgericht Berlin-Mitte führte zunächst aus, dass eine
Anspruch auf Kostenerstattung für Reparatur der Dichtung und der Ablaufpumpe
Ein Anspruch auf Erstattung der
Reparatur der Steckdose unterfällt Kleinreparaturklausel
Dagegen Unterfalle die Reparatur der Steckdose der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2020
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/GE 2020, 611/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 611 GE 2020, 611
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Dokument-Nr. 28780
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