die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Änderungsschutzklage“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011
- 10 Sa 329/11 -
Bankangestellter darf geschäftlich erlangte Kontaktdaten einer Kundin nicht für private Flirt-SMS an Bankkundin nutzen
Missbrauch von Kontaktdaten rechtfertigt Abmahnung, aber keine außerordentliche Kündigung
Verschafft sich ein Bankangestellter Kundendaten und missbraucht diese für private Zwecke wie beispielsweise Flirt-SMS, so kann ihm deshalb nicht ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Eine Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn berechtigte Gefahr besteht, dass sich das Fehlverhalten in Zukunft wiederholen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Ein Bankangestellter hatte sich die Kontaktdaten einer Kundin besorgt und ihr private SMS-Nachrichten geschrieben. Da sich die Frau durch dieses Verhalten belästigt gefühlt und bei dem Vorgesetzten des Mannes beschwert hatte, sprach der Arbeitgeber seinem Angestellten wegen missbräuchlicher Verwendung von Bankdaten für private Zwecke sowie ruf- und geschäftsschädigenden Verhaltens die Kündigung aus. Gleichzeitig bot der Arbeitgeber seinem Angestellten jedoch an, das Arbeitsverhältnis in der Funktion eines Beraters mit leicht geringerer Vergütung fortzusetzen. Der Mann nahm das Angebot unter Vorbehalt an, erhob jedoch Änderungsschutzklage mit der... Lesen Sie mehr