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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aktienoptionen“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.11.2008
- VI R 25/05 -
Bei Einräumung eines handelbaren wie nicht handelbaren Aktienoptionsrechts führt erst die Umwandlung des Rechts in Aktien zum Zufluss des geldwerten Vorteils
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eingeräumte Aktienkaufoption nicht bereits den Zufluss eines geldwerten Vorteils bewirkt sondern erst der vergünstigte Erwerb von Aktien. Dies gilt unabhängig davon, ob das Optionsrecht handelbar oder nicht handelbar ist.
Im Streitfall nahm der Kläger als Arbeitnehmer an einem Aktienkaufoptionsprogramm seines Unternehmens teil. Er erhielt von seinem Arbeitgeber Aktienkaufoptionen, die ihn zum verbilligten Erwerb von Aktien berechtigten. Das Finanzamt ermittelte den Zufluss des geldwerten Vorteils im Zeitpunkt der Umwandlung des Optionsrechts in Aktien. Dagegen wollte der Kläger eine Besteuerung im Zeitpunkt der Einräumung des Optionsrechts erreichen.Der Bundesfinanzhof ging (in Übereinstimmung mit der Vorinstanz) vom Zufluss des geldwerten Vorteils erst im Zeitpunkt des vergünstigten Aktienerwerbs aus. Das Optionsrecht eröffne dem Arbeitnehmer nur die... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.01.2008
- 7 AZR 887/06 -
Bundesarbeitsgericht zu Aktienoptionen für Betriebsratsmitglieder
Grundsätzlich haben auch Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Aktienoptionen, wenn vergleichbare Arbeitnehmer sie erhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Nach § 37 Abs. 4 BetrVG darf das Arbeitsentgelt von Betriebsratsmitgliedern nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.12.2006
- VI R 136/01 -
Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen regelmäßig tarifbegünstigt
Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm als Anreizlohn können eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit des Arbeitnehmers darstellen. Die Vergütung in Höhe des Werts der erhaltenen Aktien wird einem ermäßigten Einkommensteuertarif unterworfen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01 stellen geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar. Die Vergütung in Höhe des Werts der erhaltenen Aktien wird dann einem ermäßigten Einkommensteuertarif unterworfen. Im Streitjahr 1997 war die Tarifbegünstigung des § 34 Abs.... Lesen Sie mehr
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