die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „amtlicher Vordruck“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013
- III R 12/12 -
Grobes Verschulden des Steuerberaters bei Verwendung einer "komprimierten" Elster-Einkommensteuererklärung
Steuerberater übernahm Verantwortung für Vollständigkeit der Angaben
Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden, wenn er seinem Mandanten lediglich eine "komprimierte" Elster-Einkommensteuererklärung zur Überprüfung aushändigt, ohne vorher den maßgebenden Sachverhalt vollständig zu ermitteln und seinem Mandanten damit die Möglichkeit nimmt, die darin enthaltenen Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind zunächst in einem Haushalt gelebt. Wegen des Zusammenlebens mit der Kindsmutter stand ihm der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24 b des Einkommensteuergesetzes von 1.308 Euro nicht zu, so dass in seinen Einkommensteuererklärungen keine entsprechenden Angaben zu machen waren. Nach der Trennung von der Lebensgefährtin hatte er erstmals einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.Der vom Kläger beauftragte Steuerberater fertigte - wie in den Vorjahren - die Steuerklärung für das Jahr 2007... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.08.2011
- 3 K 2674/10 -
Steuerpflichtiger muss sich Fehler in Steuersoftware wie Verschulen eines Steuerberaters zurechnen lassen
Zur Frage, ob ein grobes Verschulden des Steuerpflichtigen bei einem Fehler in der Steuersoftware vorliegt
Wenn ein Steuerpflichtiger eine nicht amtlich bereitgestellte Steuererklärungssoftware nutzt und diese möglicherweise unvollständig ist, dann liegt ein grobes Verschulden des Steuerpflichtigen vor, was zur Folge haben kann, dass eine Änderung des Einkommensteuerbescheids zu Gunsten des Steuerpflichtigen nicht stattgegeben wird. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Im vorliegenden Streitfall hat der Kläger seine Einkommensteuererklärung 2008 unter Verwendung eines handelsüblichen Steuererklärungsprogramms xy erstellt und dann mittels des von der Finanzverwaltung bereitgestellten ElsterFormulars elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Danach wurde die vom Kläger unterschriebene komprimierte Einkommensteuerklärung dem Finanzamt nachgereicht.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.12.2008
- 6 K 2187/08 -
Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck
Ein Unternehmer, der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung sondern durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, hierfür den amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Anlage EÜR" zu verwenden. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden und hierbei - soweit ersichtlich - erstmals zu der seit dem Jahr 2005 geltenden Neuregelung Stellung genommen.
Im Streitfall erklärte der Kläger gewerbliche Einkünfte und reichte beim Finanzamt hierzu eine nach dem herkömmlichen elektronischen DATEV-System verfasste Einnahmenüberschussrechnung ein. Das Finanzamt beanstandete zwar die Höhe der erklärten Einkünfte nicht, forderte den Kläger unter Hinweis auf die nunmehr bestehende gesetzliche Verpflichtung aber dazu auf, die Gewinnermittlung auf... Lesen Sie mehr