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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013
- III R 12/12 -
Grobes Verschulden des Steuerberaters bei Verwendung einer "komprimierten" Elster-Einkommensteuererklärung
Steuerberater übernahm Verantwortung für Vollständigkeit der Angaben
Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden, wenn er seinem Mandanten lediglich eine "komprimierte" Elster-Einkommensteuererklärung zur Überprüfung aushändigt, ohne vorher den maßgebenden Sachverhalt vollständig zu ermitteln und seinem Mandanten damit die Möglichkeit nimmt, die darin enthaltenen Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind zunächst in einem Haushalt gelebt. Wegen des Zusammenlebens mit der Kindsmutter stand ihm der
Steuererklärung enthielt keine Rubriken zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der vom Kläger beauftragte
Steuerberater beantragte Änderung des Einkommenssteuerbescheids
Der
BFH: Steuerberater hat grob fahrlässig gehandelt
Der BFH bejahte ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2013
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 16447
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