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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.2021
- 10 C 3.20 -

Keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des Bundes­innen­ministeriums

Innenministerium muss Twitter-Direktnachrichten nicht herausgeben

Nach dem Informations­freiheits­gesetz besteht kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten, die das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den Jahren 2016 bis 2018 erhalten und versandt hat. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.

Im hier vorliegenden Fall betreibt der Kläger die Internetseite FragDenStaat und begehrt Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des BMI. Twitter-Direktnachrichten ermöglichen es zu kommunizieren, ohne dass andere Nutzer die Nachrichten lesen können. Im streitgegenständlichen Zeitraum hat das BMI die Direktnachrichten für informelle Kommunikation genutzt. Diese umfasste u. a. Terminabsprachen, Danknachrichten für Bürgeranfragen etwa betreffend Tipp- und Verlinkungsfehler oder Fragen von Journalisten nach zuständigen Personen. Die Direktnachrichten werden beim BMI selbst nicht gespeichert; sie sind für das BMI aber bei der Twitter Inc. abrufbar. Das... Lesen Sie mehr