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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.2021
- 10 C 3.20 -
Keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums
Innenministerium muss Twitter-Direktnachrichten nicht herausgeben
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten, die das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den Jahren 2016 bis 2018 erhalten und versandt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Im hier vorliegenden Fall betreibt der Kläger die Internetseite FragDenStaat und begehrt Einsicht in
Kein amtlicher Vorgang
Auf die Sprungrevision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Amtliche Informationen setzen voraus, dass ihre Aufzeichnung amtlichen Zwecken dient. Der Gesetzgeber verlangt mit dieser Definition eine bestimmte Finalität der Aufzeichnung. Nicht nur die Information selbst muss amtlichen Zwecken dienen, sondern gerade ihre Aufzeichnung. Dies ist bei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31007
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